Kaste

Das Kastenwesen gehört zu den augenfälligsten Merkmalen der chirànischen Gesellschaft. Mythologisch gehen die Kasten (die selbstverständlich nur Chirà vorbehalten sind) auf die fünf Töchter der legendären 'Urmutter' der Chirà, Lajeya zurück, so daß jede Kaste schon auf eine über zweitausendjährige Geschichte zurückblicken können.

Man unterscheidet insgesamt fünf Kasten. Die Adelskaste (Chrania), die Priesterkaste (Akkra), die Kriegerkaste (Mondrai), die Handwerker- und Händlerkaste (Ecibarra) und zu guter Letzt die Bauernkaste (Alchenam).

Die Zuordnung zu einer Kaste ist recht komplex und durch viele Gesetze geregelt. Grundsätzlich ist es allerdings so, daß man in eine Kaste hineingeboren wird. Ein Kind der Chrania (Adelskaste) wird auch meist dieser Kaste zugeordnet. Grundsätzlich ist ebenfalls, daß weder Abstieg noch Aufstieg in eine niedere Kaste nach der ersten Festlegung möglich ist. Direkt nach der Geburt des Kindes bestimmt der Clan (Familie), dem (der) die Mutter angehört, was mit dem Kind geschehen soll. War die Mutter immer ehrenvoll und ein nützliches Mitglied der Kaste, so wird auch dem Neugeborenen die Aufnahme in die Kaste gewährt. Sollte sich die Mutter jedoch irgendwelcher Verbrechen schuldig gemacht haben, so kann sie selbst nicht aus der Kaste ausgeschlossen werden, wohl aber ihr Kind, das dann meistens den Ecibarra (Handwerkern) oder gar den Alchenam (Bauern) zugeordnet wird. Genauso ist auch der Aufstieg einer erwachsenen Chirà in eine höhere Kaste unmöglich. Hat eine Chirà jedoch dem Staat, einer der Herrscherinnen oder den Göttern einen sehr großen Dienst erwiesen, wird ihr gewährt, für ihr Kind eine Kaste auszuwählen, sogar die der Chrania (Adel).

Die Zugehörigkeit zu einer Kaste bedeutet vor allem, daß man ihrer Gerichtsbarkeit untersteht, sich an die spezifischen Gesetze und Regeln halten muß, man an sie die Steuern bezahlt und ihr gegenüber für alle Taten Rechenschaft und Verantwortung schuldig ist.

Es ist nicht unbedingt eine Schande, keiner Kaste anzugehören. Ausgesetzte oder anderweitig 'verlorengegangene' Kinder können durchaus auch zu Ehren kommen. Da man in der Stunde seiner Geburt einer Kaste zugeordnet wird und dadurch ein nachträgliches Wechseln der Kaste unmöglich ist (diese Regel gilt wirklich ohne Ausnahme), müssen für diese Kastenlosen ("Jeyhoch") Sonderregelungen getroffen werden. So erhalten sie nach Anhörung durch das jeweilige Verwaltungsorgan der betroffenen Kaste Sondergenehmigungen, einen Beruf auszuüben. Will eine Jeyhoch also Kriegerin werden, so muß der Clanrat der Mondrai (Kriegerkaste) darüber abstimmen. Wird die Jeyhoch angenommen, so gehört sie keineswegs der Kaste an, sondern hat z.B. die Erlaubnis erhalten, Waffen und Rüstungen zu tragen. Gleiches gilt für die Erlaubnis, eine Farm zu eröffnen, zu predigen, einen Handwerksbetrieb aufzumachen etc.