Seerecht

1. Wirkungsbereich

Dieses Gesetz betrifft alle Schiffe, die unter der Flagge des Elurischen Reiches segeln oder sich im Hafen der Stadtmark Estichà befinden.



2. Flaggenpflicht

a) Jedes Schiff, dessen Kapitän einen Bürgerbrief des Elurischen Reiches hat, muß unter der Flagge des Elurischen Reiches laufen, die Flagge des Reiches darf nur von einem Kaptiän mit Bürgerbrief des Elurischen Reiches gesetzt werden.

b) Die Flagge des Reiches ist auf dem höchsten Mast zu setzen.

c) Unter der Flagge des Elurischen Reiches gilt stets das Recht des Staates, Schiffe unter der Flagge werden durch die Gesetze des Staates und deren diplomatische Verträge vor Übergriffen geschützt.

d) Ein Schiff unter der Flagge des Elurischen Reiches kann im Falle eines Krieges dem Oberbefehl der Stadt, bzw. ihres Bevollmächtigten überantwortet werden.

e) Ein Schiff unter der Flagge des Elurischen Reiches genießt Vergünstigungen bei der Hafengebühr und den Zöllen, die von der Stadt erhoben werden.



3. Kapitänsrechte

a) Auf einem Schiff unter Flagge des Elurischen Reiches gelten die Gesetze und die Verfassung des Elurischen Reiches.

b) An Bord seines Schiffes vertritt der Kapitän in Abwesenheit der Regentin, des Kanzlers, eines Kabinettsmitglieds, eines Ratsmitgliedes der Stadtmark Estichà, eines Prinzipalen einer der Provinzen des Elurischen Reiches, eines Richters oder eines Priesters des wahren Glaubens die Gesetze Estichàs.

c) Er ist daher befugt, bei Verstößen gegen die Gesetze des Staates, die sich auf seinem Schiff zutragen, Gericht zu halten.

d) Bei Verbrechen, deren Strafe über eine körperliche Züchtigung hinausgeht, ist der Verurteilte auf dem Schiff gefangenzuhalten, bis dieses wieder in der Stadtmark Estichà anlegt, wo der Verurteilte an die Gerichtsbarkeit der Stadt zu einer Bestätigung des Urteils durch den Richter zu übergeben ist.


4. Schiffe anderer Städte

Schiffe anderer Städte werden gemäß der aktuellen diplomatischen Verträge respektiert.



Mit dieser Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft.



Original: Der Hohe Rat der Stadt Estichà unter Jana Sahilsumi

Überarbeitete Fassung: Der Minister für Justiz unter der Regentschaft der Jhiatara Jascara Chranijiar