Wahlrechtsgesetz für die Wahl des Stadtrates für Bürgerfragen

§1
Der Stadtrat für Bürgerfragen wird in direkter und geheimer Wahl, einmal im Jahr von allen Bürgern der Stadtmark Estichà gewählt, welche die Vorjhana vollendet haben. Den genauen Ablauf der Wahl bestimmt der Wahlleiter der Stadtmark Estichà.

§2
Wählbar ist jeder Bürger der Stadtmark Estichà, der:

1. die Vorjhana vollendet hat
2. länger als acht Wochen im Besitz eines Bürgerbriefes ist
3. einen Wohnsitz in Estichà hat
4. seine Kandidatur persönlich am Unteren Markt kund tut
5. gefestigt im wahren Glauben ist

§3
Gewinner der Wahl ist der Kandidat mit den meisten erhaltenen Wahlstimmen. Lehnt er das Amt ab, wird nach dem weiteren Stimmenergebnis verfahren.

§4
Der Stadtrat für Bürgerfragen soll die Interesse der Bürger vertreten und etwaige Anträge der Bürger direkt an den Prinzipal oder einen der anderen Stadträte weiterleiten.

§5
Dem Prinzipalen der Stadtmark Estichà steht es frei, den Stadtrat für Bürgerfragen ohne Angaben von Gründen aus seinen Amt zu entlassen.

§6
Bei einem frühzeitigen Ausscheiden entweder durch Tod, Rücktritt oder Entlassung durch den Prinzipal, wird nach der Wahlliste der Nachrückkandidat zum Stadtrat für Bürgerfragen berufen. Gibt es keinen Nachrückkandidaten, so muss eine Neuwahl durchgeführt werden.

Gez.: Pet Charmain
Prinzipal der Stadtmark Estichà
Hauptstadt des Elurischen Reiches

Gez.: Jhiatara Jascara Chranijiar
Regentin des Elurischen Reiches

12. Derrakhan 225